Als zu Grunde legende Belange sind bei allen Gesamtplanungen neben den funktionalen
Nutzungserfordernissen (z.B. für Wohnen, Arbeiten, Erholung, Verkehr,
technische Ver- und Entsorgung) auch die sozialen, kulturellen, wirt-schaftlichen und
ökologischen Ansprüche zu berücksichtigen. Diese sind nach den gesetzlichen Bestimmungen untereinander und
gegeneinander gerecht abzuwägen.
Jede
Stadt, jedes Dorf, jeder Ort und jeder Landschaftsraum weisen
unverwechselbare Eigenheiten auf. Eines der Ziele ist es, die vorhandenen oder potentiellen
Qualitäten eines räumlichen Gefüges durch erhaltende Erneue-rungen und Entwicklungsplanungen in möglichst orts- und landschaftbildpassender, sozial- und
umweltgerechter Form zur Geltung zu bringen.
Dabei wird auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie eine zurückhaltende Inanspruchnahme materieller, energetischer und finanzieller Ressourcen geachtet. Dies vor allem auch im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens, der Klimagerechtig- keit und der Verantwortung nachfolgenden Generationen gegenüber.