Als zu Grunde legende Belange sind bei allen  Gesamtplanungen neben den funktionalen 
Nutzungserfordernissen (z.B. für Wohnen, Arbeiten, Erholung, Verkehr, 
technische Ver- und Entsorgung) auch die sozialen, kulturellen, wirt-schaftlichen und 
ökologischen Ansprüche zu berücksichtigen. Diese sind nach den gesetzlichen Bestimmungen untereinander und 
gegeneinander gerecht abzuwägen. 
Jede
 Stadt, jedes Dorf, jeder Ort und jeder Landschaftsraum weisen 
unverwechselbare Eigenheiten auf. Eines der Ziele ist es, die vorhandenen oder potentiellen 
Qualitäten eines räumlichen Gefüges durch erhaltende Erneue-rungen und Entwicklungsplanungen in möglichst orts- und landschaftbildpassender, sozial- und 
umweltgerechter Form zur Geltung zu bringen.
Dabei wird auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie eine zurückhaltende Inanspruchnahme materieller, energetischer und finanzieller Ressourcen geachtet. Dies vor allem auch im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens, der Klimagerechtig- keit und der Verantwortung nachfolgenden Generationen gegenüber.