R A U M                  UND   U M W E L T
Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung, Projekte. Dipl.-Ing. Stefan Fuchs, Freischaffender Stadtplaner Architektenkammer MV / Raum- und Umweltplaner
Tel. 01577-2958417, info@fuchs-pb.de




Tragende Teile der Stadt- und Orts- planung sind städtebaulich-freiraumgestalterische Entwürfe und Konzepte, die in aller Regel durch die formellen Instrumente der Bauleitplanung rechtlich konkreti- siert werden. Dieses sind als sogenannter vorbereitender Bauleitplan der Flächennutzungs- plan sowie als verbindlicher Bauleitplan der daraus zu entwickelnde Bebauungsplan. 

Zunehmende Bedeutung erlangen für die Gemeinden und andere Auftraggeber auch sonstige informelle Planungsinstrumente: Integrierte städtebauliche Entwick- lungs- und Erneuerungskonzepte, Ortsentwicklungsplanungen, Masterplanungen sowie Rahmen- und Leitplanungen. Ihre Maßstäbe liegen vorrangig in den Bereichen    1: 2.500 bis 1: 500; für beispielhafte Detailaussagen auch bis zum Maß- stab 1: 50. Vorteile der informellen Planungsinstrumente  sind vor allem, dass sie sehr genau auf spezifische Fragestellungen eingehen und dabei normalerweise auch relativ zügig erarbeitet werden können.

Die Raum- und Umweltplanung umfasst neben den örtlichen auch die überörtlichen Gesamtplanungs- ebenen. Hierzu gehören zum Beispiel die Regionalplanung, die Landesplanung, die Bundesraum- ordnung als auch sonstige über- örtliche Ebenen. Eine der Vorzüge dieser Ebenen ist es, dass dabei auch die zwischen den Städten und Dörfern befindlichen Räume und Landschaften eine vertiefende und vernetzende Betrachtung erfahren können. Bedeutsam sind diese zudem bei Standortbewertungen, der Tourismusentwicklung sowie bei interkommunalen Planungen.











Ortsentwicklungskonzept Bobritzsch-Naundorf (Auszug)





Neben der Erarbeitung der Planungen umfassen unsere Leistungen auch Beratungen zum Klären der Aufgabenstellung in der sogenannten "Planungsphase 0" sowie zu den allgemeinen Berei- chen des Planungs-, Bau- und Umweltrechts. Diese Vorphasen sind insoweit von Bedeutung, als augenscheinlich naheliegende Vorhaben auch manchmal als nicht unbedingt planerforderlich einge- stuft werden können. Hierfür stehen ein breites Spektrum an Bewer- tungsverfahren und umfängliche Rechtskenntnisse zur Verfügung. 

Der Bereich Projektentwicklung beinhaltet sowohl das Durchführen verschiedenster Formen von Mit- wirkungsverfahren (z.B. durch Werkstätten, Workshops, Modera- tionen) als auch das Konkretisieren von Ideen in Form von Projekt- konzepten und -planungen und deren Umsetzung (s.a. sonstige baulich-räumliche, soziale, öko- logische oder bildungsbezogene Projekte). 

Als wichtiges vorbereitendes Instrument für die  verbindlichen Bauleitplanungen stellen Flächen- nutzungspläne flächendeckend und in Grundzügen die für das Gesamt- gebiet einer Gemeinde beabsich- tigte bauliche und sonstige Ent- wicklung dar. Dies vorrangig in den Maßstäben 1: 5.000 oder 1: 10.000. Die den Flächennutzungsplan auf- stellende Gemeinde ist bezüglich ihrer weiteren Planungen daran gebunden, diese aus dem Flächen- nutzungsplan heraus zu entwickeln.


 




 








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Gemeinsamer Flächennutzungsplan-Bobritzsch Hilbersdorf (Ausschnitt Bereich Hilbersdorf)